Wie Sie Überforderung vermeiden können

Allgemein

  • Informieren Sie sich umfassend
  • Investieren Sie Zeit in das Zusammentragen von Informationen
  • Bitten Sie den behandelnden Arzt um ausführliche Informationen zum Krankheitsgeschehen sowie zu den möglichen Behandlungs- und Rahabilitationsmaßnahmen
  • Erkundingen Sie sich bei der Kranken- und Pflegekasse nach Unterstützungsmöglichkeiten
  • Lassen Sie sich durch uns beraten. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerade in der Anfangsphase einer Pflegesituation sind Informationen und Hinweise besonders wichtig. Je umfassender Sie sich informiert haben, desto besser können Sie die notwendigen Entscheidungen treffen und dadurch die Pflegesituation mitgestalten. Denn als Pflegeperson müssen Sie nicht alle Aufgaben alleine bewältigen. Beziehen Sie den Pflegebedürftigen und nahestehende Personen mit ein. Von der Entscheidung, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen, sind alle Familienmitglieder betroffen.

Damit sich alle Beteiligten auf mögliche Veränderungen einstellen können, ist es wichtig, sie bereits im Vorfeld an Planung und Vorbereitung der häuslichen Pflege zu beteiligen. Fördern Sie den Pflegebedürftigen in seiner Selbstständigkeit. Imformieren Sie sich vor der Übernahme von Pflegeaufgaben zunächst immer über die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Pflegebedürftigen und beziehen Sie seine Selbsthilfemöglichkeiten mit ein. Motivieren Sie den Pflegebedürftigen dazu, seine Fähigkeiten einzusetzen und übernehmen Sie nur die Aufgaben, die er selbst nicht ausführen kann.

Nutzen Sie auch Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen eine größere Selbstständigkeit ermöglichen. Vernachlässigen Sie Ihre eigene Gesundheit nicht. Im Sinne einer gesunden "Selbstpflege" sollten Sie Ihre eigenen Bedürfnisse ebenso ernst nehmen wie die Wünsche und Erwartungen des Pflegebedürftigen.

Rehabilitation für pflegende Angehörige

Viele pflegende Angehörige haben gesundheitliche Probleme. Sie sind oftmals chronisch erschöpft, haben depressive Verstimmungen und oft auch körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen.

Sie haben häufig aufgrund ihrer familiären Situation keine Möglichkeit, ambulante Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb wird für sie der Anspruch geschaffen auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse auch dann stationäre Rehabilitation zu erhalten, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Rehaeinrichtung betreut werden. Andersfalls müssen Kranken- und Pflegekasse die Betreuung organisieren.

Rehabilitationsleistungen für erwerbstätige pflegende Angehörige liegen dabei weiterhin in der Verantwortung der gesetzlichen Rentenversicherung.

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