Wer wird Erbe?

Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese bestimmt, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen.

Wenn eine Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt wird, steht dem überlebenden Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein dem Ehegatten entsprechendes Erbrecht zu.

Je näher eine Person mit dem Erblasser verwandt war, desto wahrscheinlicher ist eine Erbschaft.

Gibt es einen oder mehrere Verwandte einer höheren Ordnung, dann sind alle Verwandten einer niedrigeren Ordnung von der Erbfolge ausgeschlossen.

Dieser Grundsatz sorgt dafür, dass in der Regel zunächst Kinder und der Ehegatte erben. Sollten diese nicht (mehr) vorhanden sein, erben die Eltern des Erblassers. Sollten diese nicht mehr leben, erben die Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge.

 

Freibeträge bei Erbschaft

Ehegatten und Lebenspartner                  500.000 €

Kinder und Stiefkinder                               400.000 €

Enkel, deren Eltern nicht mehr leben        400.000 €

Enkel, deren Eltern noch leben                 200.000 €

Eltern und Großeltern des Verstorbenen  100.000 €

Übrige Erben                                               20.000 €

 

 

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