§ 45b SGB XI - Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben eine Anspruch auf eine Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Nichtverbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderjahr (bis 30.06.) übertragen werden.

Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von

  1. Leistungen der Tages- und Nachtpflege,
  2. Leistungen der Kurzzeitpflege,
  3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne von Betreuungs- und Entlastungsleistungen des § 36 SGB XI, in den Pflegegraden 2 bis 5, jedoch nicht für die Leistungen körperbezogener Pflegemaßnahmen (Ausnahme: Pflegegrad 1),
  4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI

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